Meldepflicht von Anglerfängen

Stand 14.01.2026
Fünf Tage nachdem die EU-Kontrollverordnung in Kraft getreten ist und zumindest formal eine Registrierungspflicht für Meeresangler und eine Meldepflicht für deren Fänge besteht, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat heute ein paar der wichtigsten Informationen veröffentlicht:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Das Wichtigsten vorab: Die Meldung von Fängen und die Registrierung als Meeresangler funktioniert in Deutschland frühestens ab dem 05.02 – vorher wird die dafür nötige App in Deutschland nicht verfügbar sein.
Bis zu diesem Datum gilt laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat folgendes: „Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten zu verstehen gegeben, dass die Nichtnutzung der RecFishing-App vor deren tatsächlicher Bereitstellung keine negativen Konsequenzen für die Freizeitfischenden haben sollte.“ Es muss sich also mindestens bis zum 05.02. kein Meeresangler in Schleswig-Holstein registrieren oder Fänge melden.
Ab 05.02 meldepflichtig sind dann vorerst:
- Nordsee: Wolfsbarsch, Aal
- Ostsee: Dorsch/Kabeljau, Aal, Lachs
Auch zurückgesetzte Fische (Rückwürfe) müssen gemeldet werden.
Sobald die App verfügbar ist, gilt: Registrieren, Fänge derselben Art am Angeltag eintragen und melden.
Der DAFV hat einen umfangreichen Beitrag zu dem Thema veröffentlicht. Besonders lesenswert ist die Einordung des Vorgangs durch den DAFV Geschäftsführers Alexander Seggelke.